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   LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14   

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LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14 (https://dejure.org/2017,98587)
LG München I, Entscheidung vom 16.06.2017 - 21 O 19141/14 (https://dejure.org/2017,98587)
LG München I, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 21 O 19141/14 (https://dejure.org/2017,98587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Erfindung, Patentanmeldung, Abtretung, Eintragung, Prothese, Patent, Streitpatent, Offenbarung, Vorrichtung, Technik, Trennung, Anmeldung, Anspruch, Behandlung, Stand der Technik, technische Lehre, Rechtsprechung des BGH

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14
    Die eigene Wertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens stellt in der Regel ein gewichtiges Indiz für die zutreffende Bewertung dar (OLG München, WRP 2008, 972, 976 - Jackpot-Werbung; BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn sich die Wertangaben des Klägers nicht in objektiv vertretbaren Grenzen gehalten haben (OLG München, WRP 2008, 972, 976 - Jackpot-Werbung).

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14
    Bei der Frage, wer (Mit-)Erfinder ist, geht es - losgelöst von der patentrechtlichen Bewertung des Gegenstands der Erfindung - darum, wem ein Recht an diesem Gegenstand zusteht (BGH GRUR 2011, 903, Tz. 13 - Atemgasdrucksteuerung).

    Es sind nicht die einzelnen Merkmale des Patentanspruchs darauf hin zu untersuchen, ob sie für sich genommen im Stand der Technik bekannt sind, und sie bejahendenfalls für einen schöpferischen Beitrag eines Miterfinders auszuschließen sind, sondern entscheidend sind die technische Lehre in ihrer Gesamtheit und die Beiträge, die die einzelnen Erfinder zum Zustandekommen der Lehre geleistet haben (vgl. BGH GRUR 2011, 903, Tz. 16, 21 - Atemgasdrucksteuerung, vgl. insgesamt OLG München BeckRS 2014, 20360, Seite 41 f. - Röntgenopakes Dentalmaterial).

  • BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06

    Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14
    Die eigene Wertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens stellt in der Regel ein gewichtiges Indiz für die zutreffende Bewertung dar (OLG München, WRP 2008, 972, 976 - Jackpot-Werbung; BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz

    Auszug aus LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14
    Die eigene Wertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens stellt in der Regel ein gewichtiges Indiz für die zutreffende Bewertung dar (OLG München, WRP 2008, 972, 976 - Jackpot-Werbung; BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14
    Die Anerkennung als Miterfinder kann auch nicht mit der Begründung versagt werden, der geleistete Beitrag betreffe "nicht den springenden Punkt" der Erfindung (BGH GRUR 2001, 226 f. - Rollenantriebseinheit I).
  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11

    Anforderungen an die Zuerkennung des Miterfinderstatus i.R. eines internationalen

    Auszug aus LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14
    Vielmehr reichen nur solche Beiträge nicht aus, um als (Mit-)Erfinder anerkannt zu werden, die den Gesamterfolg (gar) nicht beeinflusst haben und deshalb für die Lösung unwesentlich sind oder die nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH Mitt. 2013, 551 Tz. 8).
  • BGH, 10.11.1970 - X ZR 54/67

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Rechte an und aus einer Erfindung -

    Auszug aus LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14
    Maßgeblich ist insoweit, ob der Klägerin die der Erfindung zugrunde liegende, technisch ausführbare Lehre bekannt war, der Durchschnittsfachmann also nach den Angaben des Erfinders mit Erfolg arbeiten konnte, ohne hierbei selbst eigene erfinderische, d.h. das Wissen und Können des Durchschnittsfachmanns übersteigende Überlegungen oder über das zumutbare Maß hinausgehende Versuche anstellen zu müssen (BGH GRUR 1971, 210, 212 - Wildbissverhinderung).
  • OLG München, 20.05.2021 - 6 U 2408/17

    Voraussetzungen der widerrechtlichen Entnahme

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 16. Juni 2017, Az. 21 O 19141/14, wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG München I, 16.06.2016 - 21 O 19141/14   

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https://dejure.org/2016,80680
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 21.03.2019 - 6 U 2408/17

    Schöpferischer Beitrag zur Begründung einer Miterfinderschaft

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 16. Juni 2016, Az. 21 O 19141/14, abgeändert.
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